WIR LIEFERN NICHT NUR STROM, WIR LIEFERN SICHERHEIT!
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Häufig gestellte Fragen
Wir haben einen Termin bekommen, aber das Zeitfenster beträgt 3 Stunden.
Können Sie schon genau einschätzen, wann der Monteur bei uns vor Ort ist?
Unsere Arbeitszeiten variieren und beginnen meist ab 6 Uhr in der früh. Ab diesen Zeitraum könnten wir bereits beim ersten Kunden sein oder Ware beim Großhandel zusammenstellen und/oder abholen. Hinzu kommt das Ein- und Ausladen und die jeweilige An- und Abfahrt. Wir können daher nicht genau einschätzen, wie lange wir beim Kunden, Großhandel oder sonstige Materialbeschaffung benötigen. Genau dafür schätzen wir die Zeiten grob ein und geben ein Zeitfenster vor.
Wie setzt sich Ihre Rechnung zusammen oder wie und was berechnen Sie?
Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus den Meister-, Facharbeiter-, Helfer oder Auszubildenden-Stunden, je nachdem wer und wieviel Mitarbeiter die Arbeiten erledigt und wie lange am Auftrag gearbeitet wird/wurde. Jede angefangene Stunde wird halbstündlich abgerechnet. Hinzu kommt die Anfahrtdie alle 10 km 10-20-30-40 oder 50 km gestaffelt und berechnet wird, mit einer gleichbleibende Kfz-Pauschale. Wenn vom Auftraggeber kein Parkplatz zu Verfügung gestellt wird, kommt evtl. noch ein Parkticket für die Parkraumbewirtschaftung je nach Arbeitszeit bzw. Aufenthalt am Auftragsort hinzu. Die Arbeitszeit beginnt bereits mit der Parkplatzsuche vor Ort. Je nachdem, ob und wieviel Materialien verbraucht werden oder Ware bestellt/verbraucht wurde, kommt diese ebenfalls dazu. Für Kleinarbeiten haben wir Material-Pauschalen je nach Aufwand von klein, mittel und groß. Sonder-Ware wird auf jeden Fall vorab berechnet und kann auch nicht von uns zurück erstattet werden. Wenn höherwertige Maschinen oder Messgeräte zum Einsatz kommen, werden diese ebenfalls mit einer anteiligen Pauschale in Rechnung gestellt -wenn diese für die Arbeiten benötigt wurden. Evtl. kommen noch Pauschalen für Verschleiß an höhenwertigen Werkzeug und/oder Tools hinzu.
Wie kann ich die Rechnung bezahlen?
Nach erfolgter Auftragsbearbeitung am jeweiligen Tag, wird gleich ein Aufmaß- und Montagebericht (Reparaturbericht) pro Tag vor Ort erstellt. Hier werden alle geleisteten Stunden, Anfahrten mit Materialien erfasst und dokumentiert, woraus sich der offene Betrag ergibt bzw. auf dem Reparaturbericht angezeigt wird. Bei Neu-Kunden und wenn nichts anderes vereinbart wurde, wird der angezeigte Betrag gleich per Kartenterminal eingezogen. Der offene Betrag wird dann mit Master-, Kreditkarten oder kann mit Handy bezahlt werden.
Falls Sie gleich einen Zahlungs-Nachweis benötigen, geben Sie uns vor Benutzung des Kartenterminals/Einzug bescheid. Sie erhalten dann gleich einen Zahlungs-Nachweis per E-Mail vom Terminalanbieter. Zusätzlich wird Ihnen die Abbuchung auf Ihren Kontoauszug angezeigt.
Im Normalfall erhalten Sie die Rechnung innerhalb von 3 Tagen online über Ihre E-Mail -wie angegeben.
Die Arbeiten wurden bereits abgeschlossen, aber der Monteur hat die komplette Zeit aufgeschrieben, auch die Zeit, die er für das Schreiben vom Reparaturbericht gebraucht hat. Muss ich das als Kunde mit bezahlen?
Der Reparatur- und Aumaßbericht wird am gleichen Tag nach Arbeitsende bzw. nach Fertigstellung geschrieben. Hier werden alle verbrauchten bzw. geleisteten Stunden mit sonstigen evtl. verbrauchten Materialien aufgeführt, die dann vom Kunden bestätigt und bezahlt werden. Diese Zeit gehört noch zur Arbeitszeit.
Die Rechnungserstellung gehört nicht zur Arbeitszeit und wird gesondert im Büro erstellt und dem Kunden dann online wie angegeben, zugestellt.
Kann ich den offenen Betrag auch in bar leisten?
Ja das können Sie. Bitte geben Sie dass vor Arbeitsbeginn mit an, damit wir dass auf dem Reparaturbericht so vermerken können -„Betrag in bar erhalten“. Da Sie von uns keinen sonstigen Nachweis darüber erhalten, beruht das Ganze auf gegenseitiges Vertrauen. Unser System ist digital angelegt, prinzipiell verzichten wir auf lose Zettelwirtschaft und von daher werden auch keine Dokumente vor Ort oder sonst wo unterzeichnen.
Der Reparaturbericht wurde von mir digital unterschrieben. Kann der Bericht danach noch verändert oder ergänzt werden?
Nein, wenn die Unterschrift getätigt und abgehakt wurde, kann das Dokument nicht mehr ergänzt oder verändert werden!
Wenn etwas vergessen wurde, wird das entweder bei der nächsten Arbeit mit aufgeführt oder bei Rechnungsstellung, der Kunde vorab darüber informiert.
Muss ich für einen Auftrag eine Anzahlung leisten?
Nein, grundsätzlich nicht. Wenn es sich aber um einen größeren Auftrag handelt oder extra Materialien bestellt oder Sonderware benötigt werden, dann ja. Sonderware ist keine Lagerware und muss meist beim Hersteller direkt geordert werden. Manchmal kommen auch noch Verpackungs-, Transport- oder Lieferkosten hinzu. Hieraus ergeben sich vorab Kosten die wir nicht aus unserer eigenen Kasse vorfinanzieren möchten - dafür ist das Risiko zu hoch, dass wir evtl. später auf den Kosten sitzen bleiben könnten.
In der Verteilung / Sicherungskasten gibt es keinen Platz mehr für zusätzliche FI-Schutzschalter für extra Stromkreise. Können wir dann auch -aus Platzgründen, auf einen FI-Schutzschalter verzichten?
Nein, können Sie nicht. Mit Neu-Installationen, ist ein FI-Schutzschalter für alle Festanschlüsse, Licht- oder Steckdosenstromkreise Pflicht. Einzige Ausnahme gibt es nur bei einen Festanschluss für Warmwasseraufbereitungsgeräte. Eventuell muss die Verteilung abgeändert bzw. vergrößert werden und nach DIN 1805 angepasst werden.
In der Verteilung / Sicherungskasten gibt es keinen Platz mehr für einen zusätzlichen Überspannungsableiter. Können wir dann auch -aus Platzgründen, auf einen Überspannungsableiter verzichten?
Nein, ein Verzicht ist nicht zulässig. Seit 2018 ist der Einsatz von Überspannungsschutzgeräten nach DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 bei Neuinstallationen, Erweiterungen oder Änderungen von elektrischen Anlagen verpflichtend.
Wenn in der vorhandenen Verteilung kein Platz mehr vorhanden ist, muss die Unterverteilung entsprechend angepasst oder vergrößert werden. Nur so kann der Überspannungsschutz normgerecht eingebaut und die Anlage sicher betrieben werden.
Unsere Geräte am Herdanschluss haben sich geändert. Was muss ich beachten?
Wenn neue oder leistungsstärkere Geräte angeschlossen werden sollen, muss auch die vorhandene Zuleitung dafür geeignet sein. Entscheidend sind dabei:
◦ Leistung der Geräte (Anschlusswert in kW)
◦ Art des Stromanschlusses (einphasig / Wechselstrom oder dreiphasig / Drehstrom)
◦ Leitungslänge und Querschnitt
◦ Absicherung der Zuleitung (Sicherungsgröße, Fl-Schutzschalter etc.)
Viele moderne Geräte haben einen höheren Anschlusswert. Bestehende, ältere Herdanschlüsse sind dafür oft nicht ausgelegt. In solchen Fällen ist gegebenenfalls eine neue Zuleitung mit größerem Leitungsquerschnitt erforderlich, damit die Installation den technischen Vorschriften entspricht und sicher betrieben werden kann.
Unser Herdanschluss wird über eine „Switchbox“ betrieben oder wir haben uns schon eine dafür gekauft. Was muss ich beachten?
„Switchboxen" werden häufig angeboten, um den Anschluss von Herd und Backofen zu vereinfachen. Allerdings haben die meisten dieser Geräte kein VDE-Prüfzeichen. Das bedeutet: Wer sie verwendet, bewegt sich rechtlich und versicherungstechnisch auf unsicherem Terrain. Wir lehnen den Einsatz solcher „Switchboxen" grundsätzlich ab. Ein weiterer Punkt: Viele Herd-anschlüsse verfügen über keinen separaten FI-Schutzschalter. Wird dann über eine „Switchbox" zusätzlich eine Steckdose (z. B. für den Backofen) betrieben, ist das nicht zulässig. Da Herdanschlüsse in der Regel eine hohe Anschlussleistung erfordern, ist besondere Vorsicht geboten. Der Anschluss darf ausschließlich von einem zugelassenen Elektrobetrieb vorgenommen werden. Das Unternehmen, das den Anschluss ausführt, trägt auch die volle Verantwortung und Haftung.
Wir haben die Leitungen in der Wohnung bereits unter Putz verlegen lassen.
Können Sie den Anschluss an der Verteilung vornehmen?
Das ist schwierig. Idealerweise übernimmt dieselbe Firma, die die Leitung verlegt hat, auch den Anschluss an die Verteilung und dokumentiert dies mit einem Messprotokoll. Wenn wir den Anschluss herstellen sollen, müssten wir zuvor die gesamte Installation sorgfältig prüfen und umfangreiche Messungen durchführen. Das kann deutlich mehr Zeit beanspruchen als erwartet. Verantwortlich ist am Ende immer die Firma, die den Anschluss an die Verteilung ausgeführt und die Anlage in Betrieb genommen hat.